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Samstag, 3. Mai 2014

Ida Lublinski - Jacob und Esau

Hendrick ter Brugghen - Esau Selling His Birthright

Von Ida Lublinski


Die Bibel enthält in ihren Erzählungen Darstellungen von Lebens­verhältnissen, die in die schriftlosen Anfänge des jüdischen Volkes hinabreichen. Es ist bekannt, daß mit der Niederschrift der Bibel erst verhältnis­mäßig spät begonnen wurde, während die Entstehung der mündlich über­lieferten Erzählungen um viele Jahrhunderte, vielleicht Jahrtausende zurückliegt in der Dauer so langer Zeiträume wandeln sich aber Zeitanschauungen und Zeitverhältnisse entscheidend und manch eine alte Überlieferung, die aus ganz anderen Lebensverhältnissen entstanden ist, wird unverständlich. Weil sie aber zu den geheiligten Traditionen gehörte, suchten die Männer, die endlich an ihre Niederschrift gingen, das Tatsachenmaterial nach den Anschauungen ihrer Zeit umzudeuten, was nicht immer gut gelang und unter Umständen geradezu Entstellungen ergab.
Diesen Vorgang möchte ich an einem Beispiel aus der Bibel zeigen, der den Gegnern des Judentums irrtümlich Veranlassung gab, den angeblich betrügerischen Charakter der Juden schon aus ihren heiligen Erzählungen zu beweisen. Es ist dieses der Bericht von der angeblichen Überlistung Isaaks durch seine Frau und seinen jüngsten Sohn. Wir können heute mit unserem erweiterten ethnologischen Material den Vorgang richtiger deuten und dadurch erkennen, daß diese Handlung aus einem ganz anderen Vorstellungskreis hervor­gegangen ist.
Für die beiden letzten Jahrtausende wurde es eine selbstverständliche Vor­stellung, daß die Erstgeburt ein Vorrecht gibt und dabei wurde lange über­sehen, daß dies auch heute noch nicht überall der Fall ist. In den höheren sozialen Schichten hat sich diese Sitte wohl freilich überall durchgesetzt, aber im Bauerntum, das ja viel konservativer noch manche Vorstellung der Ver­gangenheit bewahrte, ist es noch jetzt zuweilen, und war es vor hundert Jahren noch oft Sitte, daß nicht der älteste Sohn den Hof und das Erbe erhielt, sondern daß dieser dem jüngsten Sohne zufiel. Diese Sitte läßt sich z. B. in England in den Gesetzbüchern um 1000 Jahre zurückverfolgen, und gelehrte Forscher bemühen sich diesen Brauch zu erklären. Einer dieser Forscher nimmt an, daß die älteren Söhne das Haus verlassen, um sich eine eigene Heim­stätte zu schaffen und daß deshalb der Jüngste den Hof, der oft nur ein Lehnshof war, erhält. Dabei wird aber übersehen, daß die älteren Söhne eben diesen Hof verlassen, weil der Jüngste der selbstverständliche Erbe ist, wie bei uns auf den Fideikommißgütern die jüngeren Brüder dazu gezwungen werden, weil sie erblos sind. In einzelnen Fällen nämlich, in denen das Erbe doch schon geteilt wird, bekommt der Jüngste immer Haus und Herd, er hatte also den Vorzug, der Weiterführer des Geschlechtes zu sein.
Neben dieser Sitte bestand und besteht noch heute vereinzelt die andere, daß nicht der jüngste Sohn, sondern die jüngste Tochter den Erbhof und das ganze Erbe bekam, daß sie es also war, welche das Geschlecht in die Zukunft weiter führte. War eine Tochter nicht vorhanden, so erbte die Tochter der Mutterschwester.
Diese Sitten waren nicht auf die britische Insel beschränkt; wir finden sie in Frankreich und Deutschland, worüber Bastian und Grimm berichten, in Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, bei den Kelten, Ungarn und Balkanstämmen. Bei den letzten übergibt der Vater bereits seine Macht und damit wohl seine soziale Stellung schon dem ältesten Sohne, während der Hof noch immer dem jüngsten Sohne zufällt.
Von den Römern ist uns diese Sitte nicht bekannt. Es darf dabei nicht vergessen werden, daß das neu aufgerichtete römische Recht, das jus civile, sehr oft in starkem Gegensatz zu dem jus naturale stand, das früher auf der italischen Halbinsel herrschte und aus dem diese uns befremdende Sitte hervorgegangen ist. Sie existiert heute noch bei vielen Naturvölkern Asiens und auch in Indien finden wir sie häufig, ja bei einzelnen Stämmen erbt auch hier nicht der jüngste Sohn, sondern die jüngste Tochter den Besitz. Diese Vor­zugsstellung wird damit begründet, daß sie das Geschlecht am weitesten in die Zukunft führt und dadurch den Ahnen auf längere Zeit hin die schuldigen Opfer zu bringen vermag. Hier erkennen wir deutlich, daß eine religiöse Anschauung diese Vorzugsstellung geschaffen hat. Ohne sie wäre es auch schwer verständlich, daß sich die älteren Geschwister der oder dem Jüngsten untergeordnet hätten. Da dieser Vorzug der Jüngstgeburt noch heute von vielen afrikanischen und australischen Stämmen berichtet wird, dürfen wir wohl schließen, daß er in einer Frühzeit des Menschengeschlechtes allgemein verbreitet war und auch bei den jüdischen Stämmen bestanden hat.
Die Erzählung der Bibel, von der ich ausging, schildert uns diese Stämme als nomadisierende Hirtenvölker, bei denen der Vorzug der jüngsten Tochter nicht mehr bestanden haben kann, da bei den tierzüchtenden Völkern der Mann die Frau sehr früh aus der mutterrechtlichen Stellung drängte, weil die Tier­zucht und damit die Schaffung eines wertvollen Besitzes sein unbestrittenes Vorrecht war.
Setzen wir, veranlaßt durch die vielen Beispiele, welche die Geschichte und die Ethnologie bei den allerverschiedensten Völkern der Erde zeigen, auch bei den Juden einmal das Vorrecht der Jüngstgeburt voraus, so leuchtet es ein, daß dieser durch religiöse Begründung geheiligte Vorzug nicht ohne heftigen Widerstand in sein Gegenteil umzuwandeln war, daß hierbei auch die Ansichten innerhalb der Familie nicht immer übereinstimmen konnten. Während der »moderner« gerichtete Teil die neue Wertung annahm, behielt der traditionstreuere die alte Überlieferung und suchte sie mit allen Mitteln zu erhalten. Von dieser Seite betrachtet gewinnt die Tat Rebekkas und ihres Sohnes ein ganz anderes Aussehen. Sie kämpfen gegen ein neues Recht, das ihrem religiösen Empfinden als Unrecht erscheinen mußte, sie fühlen sich dabei als die Bewahrer einer alten geheiligten Sitte. Daß sie diesen Kampf auch mit Hilfe der alten heiligen Riten führen, beweist die so mißverstandene und daher falsch gedeutete Handlung von der Bekleidung Jakobs mit dem Tierfell.
Bei einigen nomadisierenden Hirtenstämmen Afrikas, die nicht zu den Negern gehören, eine verhältnismäßig hohe, alte Kultur besitzen, in vor­geschichtlicher Zeit wahrscheinlich mit den jüdischen Nomadenstämmen in enger Verbindung standen und manche religiösen Gebräuche wie z. B. den der Beschneidung mit ihnen gemeinsam haben, sind Sitten erhalten, die ein neues Licht auf die Bibelerzählung werfen können. Sir James Frazer hat diese Sitten gesammelt und spricht bereits die Vermutung aus, daß hier ein Zu­sammenhang mit der Erzählung der Bibel bestehen könnte.
Diese Völker wenden bei der Adoption von Kindern und bei den Mann­barkeitsweihen der Jünglinge eigenartige Kulthandlungen an. Wenn bei den Gallas ein Kind adoptiert werden soll, müssen es die eigenen Eltern in den Wald führen und für tot erklären. Darauf übernehmen es die Adoptiv-Eltern mit folgender Zeremonie. Ein Ochse wird geschlachtet, sein Fell wird um den Hals des Kindes gehängt, Stücke seines Felles um die Handknöchel gelegt und mit dem Blute des getöteten Tieres die Stirne des Kindes bestrichen, sein Fleisch aber zu einem heiligen Festmahl zubereitet, das gemeinsam genossen wird.
Der ursprüngliche Sinn dieser Riten tritt nicht mehr hervor, er ist wohl auch bereits vergessen, obwohl der Vorgang selbst zur Adoption unerläßlich ist. Bei einem kleinen, abgelegener wohnenden Stamme der gleichen Volks­familie hat sich aber der ursprüngliche Sinn dieses Vorgangs noch ganz klar erhalten. Er scheint eine Art Pubertätsfeier zu sein, weil der Knabe erst danach berechtigt ist, an bestimmten religiösen Festen der Erwachsenen teil­zunehmen. Er wird die »Geburt aus der Ziege« genannt, soll also wohl eine Neugeburt bedeuten. Eine Ziege wird geschlachtet, von dem Ziegenfell wird ein rundes Stück auf die linke Schulter des Kindes gelegt und unter dem rechten Arm befestigt. Der Magen der Ziege kommt auf die rechte Schulter und wird unter dem linken Arm befestigt. Die Mutter setzt sich auf das Ziegenfell, nimmt das Kind zwischen die Beine, um Beide werden die Ziegen­därme gewickelt. Die Mutter muß nun stöhnen, als ob sie in den Wehen wäre, Frauen durchschneiden die Ziegendärme und das Kind muß den Schrei eines Neugeborenen nachmachen. Es wird also ein richtiger Geburtsakt gemimt bei dem nur Frauen zugegen sein dürfen. Weshalb nun die Geburt gerade aus einer Ziege sein soll, hat besondere Gründe, die hier nicht erläutert werden können.
Auch bei anderen Stämmen dieser Volksfamilie besteht bei den Mann­barkeitsfeiern der Jünglinge die geheiligte Sitte, eine Ziege zu schlachten, ihr Fleisch zu einer Festmahlzeit zuzubereiten, Stücke ihres Felles um die Hand­gelenke, gelegentlich auch um Schulter und Hals des jungen Mannes zu befestigen.
Diese Gebräuche zusammen mit dem alten Vorrecht der Jüngstgeburt, lassen uns die Erzählung von Jacob und Esau in ihrer früheren Bedeutung besser verstehen. Die darin geschilderten Vorgänge spielen sich in der Zeit der Umwertung einer alten geheiligten Tradition ab, in der das Vorrecht der Jüngstgeburt, nach dem Tode des Vaters, Stammhalter des Geschlechts zu werden, langsam auf den Erstgeborenen überging, wo es sich bis heute er­halten hat. Daß aber die Umbildung dieser Tradition starken Widerstand zu überwinden hatte, zeigt die Erzählung der Bibel. Die Mutter ist die Bewahrerin des alten Glaubens, während sich der Vater der neuen Anschauung angeschlossen hat und sie durch seinen Segen zur Wirksamkeit bringen will. So wird auch die sonderbare Übereinkunft zwischen den beiden Brüdern ver­ständlicher, der Verkauf des Erstgeburtsrechts um ein Linsengericht. Wenn diese bereits ein altes, geheiligtes Recht gewesen wäre, dürfte ein solcher Vor­gang kaum möglich gewesen sein.
Wir kennen die ursprüngliche Form der Überlieferung nicht mehr, wissen aber, daß sie durch Jahrhunderte, vielleicht Jahrtausende nur mündlich weitergegeben wurde. Es ist verständlich, daß in so langen Zeiträumen sich nicht nur die Lebensverhältnisse sondern auch die Anschauungen ändern können, ja durch neu gewonnene Erkenntnis ändern müssen. Davon wird aber der Inhalt religiöser Überlieferungen nicht berührt, weil die Beharrungskraft des Gemütes sich mit großem Konservativismus gegen jede Änderung wehrt. Die im religiösen Glauben fest verwurzelte Tradition bleibt heilig, wenn auch ihr Sinn nicht mehr verständlich ist und wird daher durch alle Zeiträume un­verändert beibehalten. Auch die Erzählung von Jacob und Esau blieb die alte, obwohl im Laufe der Jahrhunderte die nomadisierenden Hirtenstämme sich in ein seßhaftes, ackerbautreibendes Volk mit festen Wohnsitzen umgewandelt hatten, das mannigfache, oft recht schwere historische Schicksale durch­kämpfen mußte. Diese veranlaßten verantwortungsvolle Führer, die religiösen Überlieferungen ihres Volkes zu sammeln und in einem heiligen Buche schriftlich festzuhalten. Dabei mußte es sich zeigen, daß manche Überlieferung nicht mehr richtig verstanden werden konnte. Das Vorrecht der Jüngstgeburt war bei dem seßhaften Volke lange dem Recht der Erstgeburt gewichen, nichts erinnerte an diese uralte Sitte und vergessen waren die früheren Zeremonien der Jünglingsfeiern nomadisierender Hirtenvölker. Man konnte daher den Sinn der heiligen Überlieferung nicht mehr richtig verstehen und mußte aus der eigenen Vorstellungswelt heraus eine Erklärung versuchen. Dadurch wurde eine Umdeutung unvermeidlich, die wohl manchen neuen, feinen mensch­lichen Zug in die Erzählung brachte, aber leider durch die Unkenntnis der lange verschwundenen Vorstellungswelt in der Hauptsache doch zu einer Entstellung führte. Erst die moderne ethnologische Forschung ermöglicht uns, die alte Bedeutung wieder zu erkennen. Zusammenfassend möchte ich daher die Erzählung von Jacob und Esau in folgender Weise deuten.
Sie führt uns in eine vorgeschichtliche Vergangenheit der jüdischen Stämme, in welcher sich auch bei diesen nomadisierenden Hirten in Gefühl und Denken eine sehr wichtige Wandlung vollzog, die schließlich zu dem Kampfe um das Recht der Erstgeburt führte. Dieser Kampf, diese Umwertung einer alt-eingebürgerten, religiös begründeten Tradition ergab natürlich Kon­flikte, die oft genug auch innerhalb der Familie zum Ausbruch kommen mußten, wenn die Ansichten der Familienmitglieder sich hier teilten. Auch hier stehen sich zwei religiös anders eingestellte Parteien gegenüber. Frauen pflegen in religiösen Dingen konservativer zu sein, so erscheint auch Rebekka als eifrige, tief überzeugte Bewahrerin des Althergebrachten, während es andererseits begreiflich ist, daß in einer solchen Zeit der Umwertung der Vater geneigt ist, seinen ältesten Sohn zum Stammhalter des Geschlechts und Haupt der Familie zu machen. Der älteste Sohn, der eigentliche Nutznießer dieser Umwertung, steht ihr jedoch ziemlich indifferent gegenüber, oder die alten Anschauungen sind noch so mächtig in ihm, daß ihre Nichtachtung trotz des väterlichen Wunsches sein Gewissen beunruhigt. Seine Gleichgültigkeit oder der innere Zwiespalt lassen ihn daher um ein Linsengericht auf die ihn erwartenden Vorteile verzichten.
Nachdem der jüngere Bruder auf diese Weise seine Einwilligung erlangt hat, führt die Mutter, die sich als Bewahrerin der geheiligten Tradition fühlt, mit ihm die alten Riten aus, deren Eindruck sich auch der Vater nicht zu entziehen vermag. Sie veranlassen ihn, das Vorrecht der Jüngstgeburt anzu­erkennen und Jacob den Segen zu erteilen, der ihn zum Stammhalter und Haupt des Geschlechtes macht. Die Erzählung der Bibel zeigt uns deutlich, daß der Segen Jacob nur diesen ideellen Vorteil brachte, denn es wird aus­drücklich vermerkt, daß er arm die Heimat verließ, während Esau im Be­sitze des ganzen Erbes blieb.
Die weiteren biblischen Erzählungen zeigen uns, daß der Kampf um die Jüngstgeburt noch nicht abgeschlossen und das Recht der Erstgeburt ein halbes Jahrhundert später noch nicht selbstverständlich geworden war. Als Jacob auf dem Totenbette liegt, bringt Joseph seine beiden Knaben zu ihm, damit er sie segne und stellt den Ältesten zur rechten, den Jüngsten aber zur linken Hand des Vaters auf. Jacob legt aber seine rechte Hand nicht auf das Haupt des ältesten Knaben, sondern kreuzt seine Hände, damit die Rechte auf das Haupt des jüngsten Kindes kommt. Da dieses besonders bedeutungsvoll ver­merkt ist, muß sich auch mit dieser Handlung noch eine Bevorzugung ver­bunden haben, die auf das ursprüngliche Recht der Jüngstgeburt zurückging.

Aus: Der Morgen, Monatsschrift der Juden in Deutschland (1925 - 1938), Philo-Verlag, Berlin, 1935, Heft 4, S 396ff.

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